Grundbuch und das Firmenbuch werden in Form von elektronischen Datenbanken geführt. Elektronischer Urkunden- und Rechtsverkehr (Kommunikation mit dem Gericht) mit Firmenbuch & Grundbuch ist damit selbstverständlich, auch im Falle der Grundbucheintragung.
Dadurch werden schneller Zugriff, dauerhafte Archivierung und höchste Sicherheit garantiert!
Selbstverständlich unterliegt der Notar auch hinsichtlich elektronisch archivierter Urkunden der Verschwiegenheitspflicht.