Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG), auch als Flexible Company oder FlexCo bekannt, wurde 2023 als neue Rechtsform geschaffen, um insbesondere innovativen Gründern in der Frühphase eine international konkurrenzfähige Struktur zu bieten. Die FlexKapG vereint Vorteile aus den bestehenden Gesellschaftsformen Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaft.
Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) – ideal für Startups
Die FlexKapG ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, die Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen und vor Gericht klagen oder verklagt werden kann. Im Gegensatz zu Personengesellschaften wie OG oder KG kann die FlexKapG auch von nur einer Person gegründet werden.
Grundlagen & Stammkapital
Die gesetzliche Basis für die Gründung bildet das Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG), wobei die Bestimmungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gelten, sofern das Flexible Kapitalgesellschafts Gesetz keine abweichenden Regelungen trifft.
Das Mindeststammkapital welches die Gründer aufbringen müssen beträgt 10.000 EUR, von dem zumindest 5.000 Euro zu leisten sind, damit die Gesellschaft entsteht. Der Mindestbetrag für die Stammeinlagen der Gesellschafter beträgt allerdings bei der FlexKapG lediglich 1 Euro (im Gegensatz zu den 70 Euro, die bei einer GmbH erforderlich sind). Zudem ist es auch möglich, Geschäftsanteile aufzuteilen, was den Teilhabern zusätzliche Flexibilität bietet.
Schriftliche Abstimmungen
Ein bedeutender Unterschied zur GmbH besteht darin, dass die Satzung der FlexKapG schriftliche Abstimmungen (Umlaufbeschlüsse) erlaubt: Im Unterschied zur GmbH kann im Gesellschaftsvertrag der FlexKapG vorgesehen werden, dass Abstimmungen auch im schriftlichen Wege (Umlaufbeschlüsse) zulässig sind. Bei der GmbH braucht es dazu einen eigenen Beschluss.
Unternehmenswert-Anteile für Mitarbeiter
Unternehmenswert-Anteile stellen eine besondere Form des Stammkapitals dar und sind darauf ausgelegt, die Beteiligung von Mitarbeiter:innen am Unternehmenserfolg zu erleichtern. Inhaber solcher Anteile haben Anspruch auf einen Anteil am Bilanzgewinn, jedoch kein Stimmrecht. Diese Anteile können ohne Notariatsakt durch eine einfache Schriftform übertragen werden.
Vor der ersten Übernahme solcher Anteile müssen die Mitarbeiter:innen umfassend über die wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte informiert werden. Der Gesellschaftsvertrag muss ein Mitverkaufsrecht für Unternehmenswert-Beteiligte anzeigen, falls die Gründungsgesellschafter ihre Anteile mehrheitlich veräußern (Exit-Event).
Die Form von Anteilsübertragungen
Bei der Übertragung von Anteilen der FlexKapG ist keine notarielle Beurkundung erforderlich, wie es bei der GmbH der Fall ist. Stattdessen genügt die Erstellung einer Privaturkunde durch einen Notar oder Rechtsanwalt. Dabei müssen die Zulässigkeit der Übertragung, die Identität der beteiligten Personen sowie die rechtlichen Konsequenzen überprüft werden.
Gründung durch Notariatsakt
Möglichkeit zur bedingten Kapitalerhöhung & genehmigtes Kapital
Die FlexKapG ermöglicht eine bedingte Kapitalerhöhung, die nur insoweit durchgeführt wird, wie ein unentziehbares Umtausch- oder Bezugsrecht ausgeübt wird. Diese Option kann etwa zur Gewährung von Bezugsrechten an Gläubiger oder zur Vorbereitung eines Unternehmenszusammenschlusses beschlossen werden. Die FlexKapG kann im Gesellschaftsvertrag festlegen, dass die Geschäftsführung berechtigt ist, das Stammkapital bis zu einem festgelegten Betrag durch die Ausgabe neuer Anteile zu erhöhen. Dies ist insbesondere für Startups von Vorteil, die Investoren schrittweise an Bord holen oder Beteiligungsprogramme für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufsetzen möchten.
Sonstige Finanzierungsformen
Um den Gesellschaftern maximale Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung zu bieten, erlaubt die FlexKapG die Ausgabe von Finanzierungsinstrumenten mit späteren Bezugs- oder Wandlungsrechten, wie etwa Wandelanleihen, Optionsanleihen oder Genussrechten.
FlexKapG vs GmbH
Hier finden Sie nochmal einige der wesentlichen Unterschiede (Rechte und Pflichten) von FlexKapG und GmbH aufgelistet:
Die FlexKapG
- Stammkapital mindestens 10.000 Euro
- Davon tatsächlich zu leisten: 5.000,- Euro
- Mindestwert einer Stammeinlage: 1,- Euro
- Mitarbeiterbeteiligung möglich
- Schriftliche Abstimmungen können im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden
Die GmbH
- Stammkapital mindestens 10.000 Euro
- Davon tatsächlich zu leisten: 5.000,- Euro
- Mindestwert einer Stammeinlage: 70,- Euro
- Keine Mitarbeiterbeteiligung möglich
- Für schriftliche Abstimmungen bedarf es eines eigenen Beschlusses
Welche Unternehmensform empfiehlt sich für Gründer?
Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist für die Firmengründung ebenso wichtig wie die Klärung von Risiko- und Haftungsfragen. Beides sollte man sich im Vorfeld gut überlegen. Das Notariat Stockinger ist auf Gesellschaftsrecht und GmbH Gründungen spezialisiert: Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind Sie bei uns bei allen Themen im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung gut beraten.
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