Aufgaben des Notars

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche Autorität übertragen ist, um öffentliche Urkunden zu errichten. 

Er stellt dabei die Echtheit, Beweiskraft, Aufbewahrung und die Vollstreckbarkeit dieser Urkunden sicher. Der Notar ist vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein und genießt öffentlichen Glauben. 

Notariellen Urkunden kommt vor Gericht und Behörden eine besondere Beweiskraft zu. Notarielle Urkunden können außerdem genauso vollstreckbar sein wie rechtskräftige Gerichtsurteile.

Der Notar als moderner Rechtsdienstleister

Darüber hinaus bietet der Notar heutzutage ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an und bedient sich dazu modernster Methoden – wie zum Beispiel

  • elektronischer Abfragen des Grund- und Firmenbuches
  • elektronische Abfragen aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG), aus dem Vereinsregister sowie aus der Insolvenz- und Ediktsdatei
  • elektronische Beglaubigungen und Beurkundungen (Notariatsakte) mittels Videokonferenz und elektronischer Signatur (ID-Austria oder Handy-Signatur)
  • elektronische Eintragungen in diversen Registern (Zentrales Testamentsregister, Zentrales Vertretungsverzeichnis, Patientenverfügungsregister, etc.)

Er berücksichtigt nicht nur die zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, sondern auch die steuerliche Seite der Vorgänge. So findet er eine für alle Beteiligten optimale, sichere und kostengünstige Lösung.