Bei Grundbucheintragung und Auszügen aus dem Grundbuch sowie Eigaben ans Firmenbuch sind genaue Formvorschriften zu erfüllen: Einerseits muss die Echtheit der Unterschriften sichergestellt sein, andererseits der freie Wille der Beteiligten feststehen. Als erfahrener Notar kennen wir alle Vorschriften genau und helfen Ihnen, alle Hürden zu nehmen.

Der Notar als Gerichtskommissär

Als Gerichtskommissär fertigt der Notar amtliche Auszüge aus dem Grundbuch oder Firmenbuch an und bestätigt dadurch die Echtheit des Inhalts. 

Um auch im Internetzeitalter bürger- und serviceorientiert arbeiten zu können, bedienen wir uns dazu neuester Technologien – zu Ihrem Vorteil:

Informationsvideo
zum Thema (Link zu YouTube).

Elektronische Dienstleistungen

Grundbuch und das Firmenbuch werden heute in Form von elektronischen Datenbanken geführt. Elektronischer Urkundenverkehr mit Firmenbuch & Grundbuch ist damit selbstverständlich, auch im Falle der Grundbucheintragung.

Dadurch werden schneller Zugriff, dauerhafte Archivierung und höchste Sicherheit garantiert!

Selbstverständlich unterliegt der Notar auch hinsichtlich elektronisch archivierter Urkunden der Verschwiegenheitspflicht.

Sie benötigen (weitere) digitale Dienstleistungen von uns? Nehmen Sie hier Kontakt auf!