Grundbuch und das Firmenbuch werden heute in Form von elektronischen Datenbanken geführt. Elektronischer Urkundenverkehr mit Firmenbuch & Grundbuch ist damit selbstverständlich, auch im Falle der Grundbucheintragung.
Dadurch werden schneller Zugriff, dauerhafte Archivierung und höchste Sicherheit garantiert!
Selbstverständlich unterliegt der Notar auch hinsichtlich elektronisch archivierter Urkunden der Verschwiegenheitspflicht.
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