Die Beurkundung von General- und Hauptversammlungen von Gesellschaften gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Notars.

Ist die Beurkundung verpflichtend?

Bei Beschlüssen zur Änderung von GmbH- oder FlexKapG-Verträgen oder auch bei den Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften ist die Aufnahme eines notariellen Protokolls verpflichtend.

In diesem bezeugt der Notar alle jene rechtserheblichen Tatsachen, die von ihm bei der Versammlung wahrgenommen wurden.

Generalversammlungen vom Notar beurkunden lassen

Bei Beschlüssen zur Änderung von GmbH- oder FlexKapG-Verträgen, bei Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften ist die Aufnahme eines notariellen Protokolls verpflichtend. In diesem bezeugt der Notar jene rechtserheblichen Tatsachen, die von ihm wahrgenommen wurden.

Das Mitwirken des Notars bietet Gewähr für die rechtmäßige Durchführung und ist kostengünstiger als man denkt. Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!