Bei Beschlüssen zur Änderung von GmbH- oder FlexKapG-Verträgen oder auch bei den Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften ist die Aufnahme eines notariellen Protokolls verpflichtend.
In diesem bezeugt der Notar alle jene rechtserheblichen Tatsachen, die von ihm bei der Versammlung wahrgenommen wurden.