Die Beurkundung von General- und Hauptversammlungen von Gesellschaften gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Notars.

Ist die Beurkundung verpflichtend?

Bei Beschlüssen zur Änderung von GmbH-Verträgen, bei Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften ist die Aufnahme eines notariellen Protokolls verpflichtend. In diesem bezeugt der Notar jene rechtserheblichen Tatsachen, die von ihm wahrgenommen wurden.

Aus gutem Grund ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Notar hinzugezogen werden muss: Die vom Notar aufgenommenen Öffentlichen Urkunden gelten als das sicherste Beweismittel für die „Echtheit“ und „Richtigkeit“ eines Dokuments. Wenn der Notar eine öffentliche Urkunde aufnimmt, gelten strenge Prüfungs- und Belehrungspflichten. Dies ist nicht nur im Sinne der beteiligten Parteien, sondern liegt auch im öffentlichen Interesse.

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für die Beurkundung Ihrer Gesellschafterversammlung zur Verfügung. Das Mitwirken des Notars bietet Gewähr für die rechtmäßige Durchführung und ist kostengünstiger als man denkt.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!