In Österreich ermöglicht das digitale Notariat die Online-Beglaubigung von Dokumenten durch Notare. Dies bietet eine flexible und effiziente Alternative zum persönlichen Erscheinen in der Notariatskanzlei. Sie können hier einen Termin vereinbaren.
Voraussetzungen für Online Beglaubigungen
Technische Ausstattung
- Ein Computer oder Laptop mit funktionierender Kamera, Mikrofon und Lautsprechern. Tablets oder Smartphones sind für die Videokonferenz weniger geeignet.
- Ein Smartphone für die Handysignatur sowie eine stabile Internetverbindung. Dann Einstieg auf der Internetseite der vom Notar verwendeten Videokonferenz-Software (Datenraum Notare).

Ein gewisse technische Grundausstattung ist für die Online-Beglaubigung erforderlich.
Identitätsnachweis
- Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass oder Personalausweis).
- Durchführung eines Video-Identifikationsverfahrens zur digitalen Feststellung der Identität. Dabei wird eine qualifizierte elektronische Signatur eingerichtet, falls keine Handy-Signatur oder Bürgerkarte vorhanden ist.
- Sollten Sie bereits eine ID-Austria (Vollversion) haben, so kann das Video-Identifikationsverfahren entfallen.
Räumliche Umgebung
• Ein ruhiger Raum, in dem Sie während der Videokonferenz ungestört sind.
Vorteile der Beglaubigung online: Sie können notarielle Dienstleistungen ortsunabhängig in Anspruch nehmen. Durch den Wegfall von Anfahrtswegen und die schnellere Abwicklung kommt es auch zu einer Zeitersparnis. Der Einsatz sicherer digitaler Verfahren bringt höchsten Schutz
Ablauf einer Online Beglaubigung
1. Kontaktaufnahme
• Sie setzen sich mit unserem Notariat in Verbindung und übermitteln die erforderlichen Dokumente sowie persönlichen Daten für die digitale Beglaubigung.
2. Einrichtung eines sicheren Datenraums
• Der Notar legt einen geschützten elektronischen Datenraum an, auf den Sie Zugriff erhalten.
3. Video-Identifikationsverfahren
• Sie durchlaufen ein gesetzlich vorgeschriebenes Video-Identifikationsverfahren bei einem externen Anbieter, bei dem Ihre Identität überprüft und gegebenenfalls eine qualifizierte elektronische Signatur eingerichtet wird.
• Sollten Sie bereits eine ID-Austria haben, so kann das Video-Identifikationsverfahren entfallen.
4. Videokonferenz mit dem Notar: das Beglaubigen der Unterschrift
• Der Notar sendet Ihnen eine Einladung mit einem Link zur Videokonferenz
· Zu einem vereinbarten Termin findet eine Videokonferenz statt, in der der Notar die Echtheit der Unterschrift bestätigt und Sie diese elektronisch signiert.
5. Abschluss
• Nach erfolgreicher Unterzeichnung bringt der Notar die Beglaubigungsklausel am Dokument an und stellt die elektronisch beglaubigte Urkunde für Sie bereit.
Bitte beachten Sie die Einschränkungen: Bestimmte Dokumente, wie Testamente und letztwillige Verfügungen, können nicht elektronisch errichtet werden. Zum Beglaubigen ist weiterhin Ihre persönliche Anwesenheit beim Notar erforderlich.
Fragen Sie hier weitere Informationen an oder vereinbaren Sie einen Termin
Um weitere Informationen zum Ablauf zu erhalten oder einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch zu den Öffnungszeiten unter +43 1 505 40 21 oder nutzen Sie nachstehendes Formular.
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