Wird Ihr letzter Wille durch die gesetzliche Erbfolge im Erbrecht ausreichend geregelt, oder empfiehlt es sich ein Testament zu errichten? Was ist bei einer Schenkung zu Lebzeiten alles zu beachten?

Wir helfen Ihnen, Kosten zu sparen

Erbrecht, Schenkung und Übergabe gehören zur täglichen Arbeit des Notars. Er ist ein kompetenter Berater, der Ihnen aufgrund seiner Erfahrung helfen kann, Kosten und Steuern zu sparen. Denn es gibt viele Fragen:

Wie steht es um die Erb- und Pflichtteilsansprüche ehelicher und unehelicher Kinder? Welchen Schutz habe ich dagegen, dass missgünstige Verwandte mein Testament anfechten? Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Übergabe? Empfiehlt es sich bereits zu Lebzeiten eine Liegenschaft an die Kinder zu schenken, oder ist es besser sie ihnen zu vererben?

Der Begriff Erbrecht bezeichnet z.B. die Menge aller Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens eines Menschen auf einen neuen Rechtsträger befassen. Die Bedeutung des Erbrechts und des Testaments wird in Zukunft erheblich zunehmen: Der Wert des zu vererbenden Vermögens steigt in den nächsten Jahren rapide an.

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zum Thema (Link zu YouTube).

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Der Notar ist der Spezialist

Der Notar ist von Amts wegen Spezialist für Erbrecht und Testament – er wickelt für das Gericht alle Verlassenschaften ab. Und er ist Spezialist dafür, wenn Sie beizeiten vorsorgen wollen, dass es später keinen Streit gibt. Denn die Materie betrifft nicht nur familiäre Fragen und das Erbrecht, sondern auch Zivilrecht, Steuerrecht und oft auch das Sozialversicherungsrecht.

Ein kurzes Erstgespräch ist kostenlos! Wir kennen die Rechtslage genau und können auch für Ihr Anliegen die optimale Lösung finden.