Öffentliche Urkunden gelten als das sicherste Beweismittel für die „Echtheit“ und „Richtigkeit“ des Dokuments. Wenn diese notarielle Beurkundung durchgeführt wird, gelten strenge Prüfungs- und Belehrungspflichten.

Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften

Ob Sie eine notarielle Beglaubigung Ihrer Unterschrift benötigen oder eine beglaubigte Kopie eines Dokuments, ob Sie eine Tombola überwacht oder eine Vereinsversammlung beurkundet haben wollen, – bei uns sind Sie in guten Händen. 

Notarielle Beurkundungen geben in Protokollform tatsächliche Vorgänge schriftlich und nachvollziehbar wieder.

Bei manchen Rechtsvorgängen sind notarielle Beglaubigungen vorgeschrieben

Oftmals empfiehlt sich die notarielle Beurkundung gewisser Vorgänge, beziehungsweise wird in besonders schützenswerten Situationen sogar vom Gesetz zwingend vorgeschrieben.

öffentliche notarielle Urkunden können sein:

– Notariatsakte
– Notarielle Protokolle
– Notarielle Beurkundungen von rechtserheblichen Tatsachen

Wir übernehmen nicht nur notarielle Beglaubigungen und Beurkundungen, sondern auch gleich die elektronische Archivierung aller Dokumente, sowie die Abwicklung mit Firmenbuch, Grundbuch und Finanzamt – bieten Ihnen somit alle notwendigen Leistungen aus einer Hand!

Im elektronischen Archiv werden sämtliche ab 1.1.2000 errichteten notariellen Dokumente erfasst und dauerhaft gespeichert.

Notariatsakte können übrigens auch die Grundlage für eine Zwangsvollstreckung bilden. Diese so genannten „Vollstreckbaren Notariatsakte“ weisen alle Vorzüge eines Gerichtsurteils auf und sparen den Parteien somit einen langwierigen Gerichtsprozess.

Die Beurkundungen und Beglaubigungen können Sie in unserem Notariat auch Online mittels Videokonferenz und elektronischer Signatur (ID-Austria oder Handy-Signatur) durchführen.

Qualität mit Brief und Siegel - nur beim Notar Ihres Vertrauens.