Oftmals empfiehlt sich die notarielle Beurkundung gewisser Vorgänge, beziehungsweise wird in besonders schützenswerten Situationen sogar vom Gesetz zwingend vorgeschrieben.
öffentliche notarielle Urkunden können sein:
– Notariatsakte
– Notarielle Protokolle
– Notarielle Beurkundungen von rechtserheblichen Tatsachen
Wir übernehmen nicht nur notarielle Beglaubigungen und Beurkundungen, sondern auch gleich die elektronische Archivierung aller Dokumente, sowie die Abwicklung mit Firmenbuch, Grundbuch und Finanzamt – bieten Ihnen somit alle notwendigen Leistungen aus einer Hand!
Im elektronischen Archiv werden sämtliche ab 1.1.2000 errichteten notariellen Dokumente erfasst und dauerhaft gespeichert.
Notariatsakte können übrigens auch die Grundlage für eine Zwangsvollstreckung bilden. Diese so genannten „Vollstreckbaren Notariatsakte“ weisen alle Vorzüge eines Gerichtsurteils auf und sparen den Parteien somit einen langwierigen Gerichtsprozess.