Notariat Mag. Harald Stockinger, Rilkeplatz 1, 1040 Wien.
Mag. Harald Stockinger, Öffentlicher Notar Wien

KAUFVERTRAG  & TREUHANDSCHAFT

Kaufvertrag, Treuhandschaft, Treuhandkonto – die Österreichischen Notare sind der Spezialist!

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG, UNTERNEHMENSRECHT

Bei uns sind Sie von Anfang an gut beraten. Damit Sie sich in Ruhe um Ihre Geschäfte kümmern können.

 SCHENKUNG, TESTAMENT
UND ÜBERGABE

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zu allen Fragen betreffend Erbrecht, Schenkung usw.

BEGLAUBIGUNG & BEURKUNDUNG

Beglaubigungen inklusive Abwicklung mit Firmenbuch, Grundbuch und Finanzamt.

Notariat Mag. Harald Stockinger, Rilkeplatz 1, 1040 Wien.
Mag. Harald Stockinger, Wien Notar

NOTARIAT MAG. HARALD STOCKINGER | 1040 WIEN – WIR FREUEN UNS DARAUF, SIE IN UNSEREM NOTARIAT BEGRÜSSEN ZU DÜRFEN!

Neben dem oben genannten Angebot betreuen wir Sie auch gerne auf den Gebieten Gesellschaftsrecht, Verlassenschaften, Immobilien, Liegenschaftsrecht, Unternehmens- und Familienvorsorge, Patientenverfügung, Erwachsenenvertretung, Zustimmungserklärungen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung, Beglaubigungen (auch in elektronischer Form), beglaubigte Abschriften, Personen-Recht, Verlassenschaftsabhandlung, Kaufverträge und vielen weiteren. 

Übrigens: Ein kurzes Erstgespräch ist immer kostenlos. Fragen Sie uns! Wir kennen die Rechtslage genau und können auch für Ihr Anliegen die optimale Lösung finden. Auf unserer Website finden Sie auch viele weitere wichtige Informationen, insbesondere zu allen Bereichen in denen unser Notariat Sie beraten kann. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Öffnungszeiten

Unsere Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag 8.30 bis 17.00 Uhr
, Freitag 8.30 – 13.00 Uhr – oder nach Vereinbarung. Liebe Klienten, gerne begrüßen wir Sie zu einem Beratungstermin in unserem Notariat in Wien-Wieden. Wenden Sie sich bitte  jederzeit an das Team Kanzlei Stockinger, um Termine zu vereinbaren! Informationen zur Kanzlei Anfahrt, E-Mail Kontakt und Telefon finden Sie im Bereich Anfahrt Kontakt.

Wichtige Information

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Termins mit dem Zweck der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen vorab unbedingt erforderlich ist. Eine erste kurze Rechtsauskunft können wir für Sie ohne Kosten online hier auf unserer Website zur Verfügung stellen. Auf Ihre Anfrage freut sich das Team Notar Stockinger.

Welche Vorteile bieten Ihnen die Notare?

Die Zusammenarbeit mit einem Notariat bietet viele Vorteile: Erfahren Sie mehr im Video! (Einbindung von Youtube – Sie akzeptieren damit die Datenschutzbestimmungen von Google.) 

 

Video Berufsbild Notar

Staatliche Autorität, objektive Beratung und Notariat digital

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche Autorität übertragen ist, um öffentliche Urkunden zu errichten. Er stellt dabei die Echtheit, Beweiskraft, Aufbewahrung und die Vollstreckbarkeit dieser Urkunden sicher. Er ist vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein und genießt öffentlichen Glauben.

Notariellen Urkunden kommt vor Gericht und Behörden eine besondere Beweiskraft zu. Notarielle Urkunden können außerdem genauso vollstreckbar sein wie rechtskräftige Gerichtsurteile.

Darüber hinaus bietet der Notar Leistungen aus einer Hand an, die andere Anbieter nicht bereitstellen können, beispielsweise beim Immobilienkauf: Der Notar erstellt nicht nur den Kaufvertrag und vollzieht die Beglaubigung aller Unterschriften – er kann auch das Eigentumsrecht gleich digital im Grundbuch eintragen lassen – die Daten werden online übertragen. So sparen Sie sparen Zeit, Nerven und Geld. Der Notar bietet also heutzutage ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an. Digitales Notariat, beste Vernetzung und objektive Beratung machen die Zusammenarbeit einfach und effektiv. Hier finden Sie weitere Leistungen die wir anbieten:

 

ABWICKLUNG VON VERLASSENSCHAFTEN 

Nach jedem Todesfall wird vom zuständigen Gericht ein Notar als Gerichtskommissär bestellt (Verteilordnung nach Sterbedatum und Wohnort). Es besteht für die Erben jedoch auch die Möglichkeit die Verlassenschaftsabhandlung durch einen Notar ihrer Wahl durchführen zu lassen.

EINSICHT IN GRUNDBUCH & FIRMENBUCH

Als Gerichtskommissär fertigt der Notar amtliche Auszüge aus dem Grundbuch, Firmenbuch, Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) oder aus dem Vereinsregister an und bestätigt dadurch die Echtheit des Inhalts.  

VERTRÄGE FÜR EHE UND LEBENSGEMEINSCHAFT

Wir helfen Ihnen gerne beim Verfassen eines Vertrags, durch den die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner geschützt sind. Vergessen Sie nicht: Im Todesfall sind Lebenspartnerschaften im Gesetz nicht geregelt!

PATIENTENVERFÜGUNG & VORSORGEVOLLMACHT

Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der eine zukünftige medizinische Behandlung ablehnt werden kann. 

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