Immer mehr Lebensgefährten wollen darum Vereinbarungen treffen, die zumindest in Teilbereichen den rechtlichen Wirkungen einer Ehe nahe kommen – zum Beispiel im Wohnrecht, in Unterhaltsfragen, im Erbrecht und bei der Vermögensteilung. Wir helfen Ihnen gerne beim Verfassen eines Vertrags, durch den die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner geschützt sind.
Vergessen Sie nicht: Im Todesfall sind Lebenspartnerschaften im Gesetz nicht geregelt und der überlebende Lebenspartner daher nicht abgesichert! Selbst im Falle der Entscheidungsunfähigkeit haben Lebenspartner von Gesetzes wegen keine Rechte (z.B. erhält ein Lebensgefährte keinerlei Spitalsauskünfte über den Gesundheitszustand etc.). Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht unter Lebensgefährten ist daher zu empfehlen.
Zur Gültigkeit einer Adoption ist ebenfalls eine gerichtliche Bewilligung erforderlich. Das adoptierte Kind ist damit rechtlich dem leiblichen Kind gleichgestellt. Wir erledigen alle dafür notwendigen Schritte – vom Abfassen des Adoptionsvertrags bis zur Einholung der gerichtlichen Bewilligung.