Wo es um das Zusammenleben von Menschen geht, ist eine rechtliche Basis besonders wichtig. Wo Lebensfragen Rechtsfragen werden gibt der Notar die Antwort.

Verträge für Ehen und Lebensgemeinschaften

Im Bereich des Familienrechts werden heutzutage von vielen Menschen Ehevereinbarungen geschlossen, die den gesetzlichen Stand der Gütertrennung so weit als möglich aufrechterhalten. Neben der Ehe bestehen aber auch immer mehr Lebensgemeinschaften, welche nicht die rechtlichen Wirkungen einer Ehe haben. Oft wird aber auch hier gemeinsames Vermögen erworben.

Der Notar schafft Rechtssicherheit

Immer mehr Lebensgefährten wollen darum Vereinbarungen treffen, die zumindest in Teilbereichen den rechtlichen Wirkungen einer Ehe nahe kommen – zum Beispiel im Wohnrecht, in Unterhaltsfragen, im Erbrecht und bei der Vermögensteilung. Wir helfen Ihnen gerne beim Verfassen eines Vertrags, durch den die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner geschützt sind.

Vergessen Sie nicht: Im Todesfall sind Lebenspartnerschaften im Gesetz nicht geregelt und der überlebende Lebenspartner daher nicht abgesichert! Selbst im Falle der Entscheidungsunfähigkeit haben Lebenspartner von Gesetzes wegen keine Rechte (z.B. erhält ein Lebensgefährte keinerlei Spitalsauskünfte über den Gesundheitszustand etc.). Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht unter Lebensgefährten ist daher zu empfehlen.

Zur Gültigkeit einer Adoption ist ebenfalls eine gerichtliche Bewilligung erforderlich. Das adoptierte Kind ist damit rechtlich dem leiblichen Kind gleichgestellt. Wir erledigen alle dafür notwendigen Schritte – vom Abfassen des Adoptionsvertrags bis zur Einholung der gerichtlichen Bewilligung.

Rechtsfrieden ist unschätzbar wertvoll. Vor allem in der Familie.