Der Notar ist von Amts wegen Spezialist für diese Materie – er wickelt für das Gericht alle Verlassenschaften ab. Das ist allgemein bekannt, aber wussten Sie auch, dass Sie jeden Notar Ihres Vertrauens für den Nachlass und dessen Abwicklung heranziehen können?
Verlassenschaft: So können wir helfen
Beim Tod eines nahen Verwandten ist man oft überfordert. Zur notwendigen Trauerarbeit kommen jetzt noch mühsame Amtswege hinzu. Ihr Notar als unabhängiger Berater hilft Ihnen den Überblick nicht zu verlieren:
Nach jedem Todesfall wird vom zuständigen Gericht ein Notar als Gerichtskommissär bestellt. Er ermittelt den Vermögensstand und stellt fest wer die Erben sind. Das Verlassenschaftsverfahren ist ein Gerichtsverfahren, das vom Notar als Beauftragter des Bezirksgerichtes durchgeführt wird. Es gibt in jedem Erbfall eine Verlassenschaftsabhandlung um den Nachlass den rechtmäßigen Erben zu übergeben.
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es ein vereinfachtes Verfahren.
Es besteht aber für die Erben auch die Möglichkeit die Verlassenschaftsabhandlung durch den Notar ihres Vertrauens abzuwickeln und den Notar frei zu wählen.
Sie können jeden Notar Ihres Vertrauens mit der Abwicklung der Verlassenschaft beauftragen.