Der Notar ist von Amts wegen Spezialist für diese Materie – er wickelt für das Gericht alle Verlassenschaften ab. Das ist allgemein bekannt, aber wussten Sie auch, dass Sie jeden Notar Ihres Vertrauens für den Nachlass und dessen Abwicklung heranziehen können?
Verlassenschaft: So können wir helfen
Beim Tod eines nahen Verwandten ist man oft überfordert. Zur notwendigen Trauerarbeit kommen jetzt noch mühsame Amtswege hinzu. Ihr Notar als unabhängiger Berater hilft Ihnen den Überblick nicht zu verlieren:
Nach jedem Todesfall wird vom zuständigen Gericht ein Notar als Gerichtskommissär bestellt (Verteilordnung nach Sterbedatum und Wohnort). Er ermittelt den Vermögensstand und stellt fest wer die Erben sind.
Das Verlassenschaftsverfahren ist ein Gerichtsverfahren, das vom Notar als Beauftragter des Bezirksgerichtes durchgeführt wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es ein vereinfachtes Verfahren.
Es besteht aber für die Erben auch die Möglichkeit die Verlassenschaftsabhandlung durch einen beliebigen Notar (Erbenmachthaber) abzuwickeln – der Notar kann dabei frei gewählt werden.
Die Checkliste von www.HELP.gv.at hilft Ihnen, die ersten notwendigen Schritte bei Eintritt eines Todesfalles abzuwickeln. Sie finden darin viele nützliche Hinweise zu den Themen Verlassenschaft, Erben, Verlassenschaftsverfahren und Gerichtskommissär.
Sie können jeden Notar Ihres Vertrauens mit der Abwicklung der Verlassenschaft beauftragen. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.