Sie wollen sich selbständig machen und eine Firma gründen? Welche Rechtsform ist dafür geeignet? Bietet sich eher eine GmbH Gründung oder die Gründung einer OG an? Was sollte in einem Gesellschaftsvertrag geregelt sein?

Die Firmengründung: Der erste Schritte in die Selbständigkeit

Alle oben genannten Fragen sind entscheidend für Ihr neues Unternehmen und damit für Ihren zukünftigen Geschäftserfolg.

Als objektive und erfahrene Berater bieten wir Ihnen umfassende Beratungen und Rechtsdienstleistungen für eine Unternehmensgründung an, und arbeiten wo es notwendig ist, auch gerne mit Ihren Partnern, zum Beispiel Ihrem Steuerberater, zusammen.

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Informationsvideo zum Thema Unternehmensgründung/GmbH Gründung beim Notar  (Sie akzeptieren die Datenschutz-Bedingungen von Google.).

Unternehmensgründung? GmbH oder lieber AG, OG, KG?

Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist für die Firmengründung ebenso wichtig wie die Klärung von Risiko- und Haftungsfragen. Beides sollte man sich im Vorfeld gut überlegen. Gesellschafts- und GmbH Gründungen gehören zu den wichtigsten Dienstleistungen der Kanzlei Mag. Stockinger: Aufgrund unserer langjährigen Spezialisierung werden Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung mit Erfahrung und Lösungskompetenz beraten.

Bei uns sind Sie in jedem Fall richtig: Wir übernehmen für Sie auch gerne die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages und die Eintragung ins Firmenbuch. Dadurch ersparen wir Ihnen bei Ihrer Unternehmensgründung viele zusätzliche Wege! Auch bei der Anmeldung des Gewerbes kann der Notar helfen!

Kompetenz im österreichischen GmbH Recht

Weitere wertvolle Vorteile, die wir Ihnen in Sachen Unternehmensgründung bieten, sind folgende: Wir erarbeiten mit Ihnen maßgeschneiderten Lösungen, die Bestand haben. Weil sie keinen Partner übervorteilen, weil sie formal und inhaltlich einwandfrei sind und weil Sie damit spätere Streitigkeiten mit oft hohen Folgekosten vermeiden.

Denn der Kampf um Kunden und Märkte ist zu hart, um Ihre unternehmerische Kraft im Streit um Verträge und Paragraphen zu vergeuden.

Kleiner Leitfaden zur GmbH Gründung in Österreich

Was benötigt der Notar zur Erstellung des Gesellschaftsvertrags?

1. Gesellschafter: Name, Geburtsdaten, Adressen, Staatsbürgerschaft, Sozialversicherungsnummer

2. Firmenname: (Abklärung der Zulässigkeit des Firmenwortlauts durch den Notar)

3. Sitz des Unternehmens: (politische Gemeinde), Geschäftsanschrift

4. Gegenstand des Unternehmens, konkrete Beschreibung der voraussichtlichen Tätigkeit

5. Höhe des Stammkapitals: (mindestens € 35.000,– gründungsprivilegiert mindestens € 10.000,-); die Hälfte muss bei der Gründung einbezahlt werden

6. Höhe der von jedem Gesellschafter übernommenen Stammeinlage (Geschäftsanteile)

7. Geschäftsführer: Name, Geburtsdaten, Adressen, Staatsbürgerschaft, Sozialversicherungsnummer

Was ist sonst noch zu beachten

8. Klärung, ob auch Sacheinlagen in das Unternehmen geleistet werden sollen

9. Gespräch mit dem Steuerberater zur Information über steuerliche Rahmenbedingungen

10. Kontakt mit der Wirtschaftskammer zur Abklärung allfälliger Förderungsmöglichkeiten, u.a. nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NEUFöG)

11. Kontakt mit der Gewerbebehörde zur Abklärung der diesbezüglichen Rahmenbedingungen; Nennung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers.

12. Beratungsgespräch zur rechtlichen Analyse der gewünschten Gesellschafterstruktur, zur inhaltlichen Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, verbunden mit ausführlicher rechtlicher Beratung, insbesondere auch über die Verantwortungen des Geschäftsführers

13. Eröffnung eines Kontos, Einzahlung der in bar zu leistenden Stammeinlage durch die Gesellschafter

14. Errichtung des Unternehmens unter gleichzeitiger Anwesenheit aller Gesellschafter bei Ihrem Notar

15. Gesellschaftsteuer: Wir berechnen die Gesellschaftsteuer, und die Begleichung derselben erfolgt über ein Konto der Kanzlei direkt ans Finanzamt.

16. Eintragung des Unternehmens ins Firmenbuch: Die dortigen Eintragungen werden von unserer Kanzlei beantragt, Sie müssen diesbezüglich nichts mehr tun.

17. Firmenbuchauszug: Dieser wird Ihnen nach Eintragung per Post oder auch E-Mail übermittelt.

Bei uns sind Sie von Anfang an gut beraten.
Damit Sie sich in Ruhe um Ihre Geschäfte kümmern können.

Übrigens: Auch bei der Änderungen eines schon bestehenden Unternehmens können Sie sich an uns wenden. Zum Beispiel beim Wechsel von Gesellschaftern oder Geschäftsführern oder bei der Änderung der Gesellschaftsform und der Verlegung des Sitzes erledigen wir alle Schritte bis hin zur Änderung im Firmenbuch für Sie. Nehmen Sie hier Kontakt auf!