Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten Menschen an die Errichtung eines Testaments – und vertrauen dabei auf die Beratung durch den Notar.

Vorsorgevollmacht Notar - Patientenverfügung

Dabei kommt auch immer häufiger ein Thema zur Sprache, das mehr und mehr Menschen betrifft und bewegt: 

Die verbindliche rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist. 

Hier hat der Notar die Möglichkeit Ihnen sowohl mit einer Vorsorgevollmacht, als auch mit einer Patientenverfügung weiterzuhelfen. Damit Ihre Angelegenheiten verbindlich geregelt sind -und die von Ihnen gewünschten Maßnahmen im Falle des Falles auch verlässlich ergriffen werden.

Die Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht unterscheidet sich von der Patientenverfügung: Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln und für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Mit einer Vorsorgevollmacht kann also in weiterer Folge die Bestellung eines Sachwalters vermieden werden.

Eine Vorsorgevollmacht kann mit Hilfe eines Notars, eines Rechtsanwalts oder in manchen Fällen auch vor einem Erwachsenenschutzverein errichtet werden. Der Notar genießt in rechtlichen Angelegenheiten durch seine unparteiische Stellung besonderes Vertrauen und ist daher der ideale Ansprechpartner für alle Informationen zur Vorsorgevollmacht.

Fragen Sie hier die Errichtung Ihrer Vorsorgevollmacht an!

Die Patientenverfügung

Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine verbindliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnen kann. Die Patientenverfügung wird dann wirksam, wenn die Person zum Zeitpunkt der anstehenden Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Die beachtliche Patientenverfügung ist Orientierungshilfe für den behandelnden Arzt, die verbindliche Patientenverfügung ist für den behandelnden Arzt verpflichtend. Wir informieren Sie gerne, welche Variante der Patientenverfügung für Sie am besten geeignet ist.

Fragen Sie hier die Errichtung Ihrer Patientenverfügung an!

Übrigens: Was sich bei Testamenten seit Jahrzehnten bewährt hat, haben die österreichischen Notare auch für die Vorsorgevollmacht eingerichtet, ein zentrales Register. In diesem werden alle von den Notaren erstellten Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen eingetragen. Das schützt Sie – und die Personen Ihres Vertrauens genauso.

Wir beraten Sie gerne über die rechtlichen Möglichkeiten und helfen Ihnen beim Verfassen von Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.

Der Wert rechtzeitiger Vorsorge ist unschätzbar. Der Preis dafür nicht. Fragen Sie weitere Informationen an! Wir beraten Sie gern je nach Möglichkeit telefonisch oder persönlich.