Firmenbuchangelegenheiten rechtssicher abwickeln - mit Ihrem Notar
Ob GmbH oder FlexKapG Gründung, Änderung der Geschäftsführung, Sitzverlegung oder Änderungen des Gesellschaftsvertrags: Viele Eintragungen ins österreichische Firmenbuch erfordern die notarielle Mitwirkung oder eine beglaubigte Unterschrift. Ein öffentlicher Notar kann hierzu umfassende Dienstleistungen für Ihr Unternehmen anbieten:
- Sorgfältige Vorbereitung aller erforderlichen Urkunden
- Elektronische Einbringung der Anträge beim zuständigen Firmenbuchgericht
- Absicherung gegen formale Fehler und Verzögerungen
So erfolgt Ihre Firmenbucheintragung effizient, rechtssicher und ohne vermeidbare Wartezeiten.
Wann ist eine Eintragung ins Firmenbuch erforderlich?
Eine Eintragung ins österreichische Firmenbuch ist für Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexKapG, AG) und Personengesellschaften (OG, KG) laut österreichische Justiz verpflichtend. Für Einzelunternehmer besteht die Pflicht erst bei Überschreiten bestimmter Umsatzgrenzen, andernfalls ist es freiwillig. Nachfolgend finden Sie eine entsprechende Übersicht (auf mobilen Geräten können Sie nach rechts wischen um die weiteren Spalten zu sehen):
| Rechtsform | Eintragung im Firmenbuch | Rolle des Notars | Gesetzliche Basis |
|---|---|---|---|
| GmbH / FlexCo / AG | Zwingend vorgeschrieben (konstitutiv) |
Verpflichtend (Notariatsakt für den Vertrag & Beglaubigung der Anmeldung) |
GmbHG / AktG |
| OG / KG | Zwingend vorgeschrieben (konstitutiv) |
Verpflichtend (Beglaubigung von Firmenbuchantrag & Musterzeichnung) |
§ 11 u. § 106 UGB |
| Einzelunternehmen (e.U.) | Pflicht ab Umsatzgrenze (> 700.000 € in zwei Folgejahren) |
Verpflichtend bei Anmeldung (Beglaubigung der Musterzeichnung) |
§ 189 UGB |
| GesbR / Stille Ges. | Nicht möglich (keine eigene Rechtspersönlichkeit) |
Beratung & Erstellung rechtssicherer Verträge |
UGB / ABGB |
Das Notariat als Komplettlösung für Ihr Unternehmen
Effizienz durch die Abwicklung aus einer Hand
Für die Mehrheit aller Firmenbuchvorgänge – etwa GmbH-Gründungen, Satzungsänderungen, Umgründungen oder Anteilsübertragungen – schreibt das österreichische Recht eine notarielle Beglaubigung oder einen Notariatsakt zwingend vor. Bei uns im Notariat laufen alle Fäden zusammen: rechtliche Beratung, präzise Vertragserstellung und die gesetzlich erforderliche Beglaubigung an einem Ort. Das verkürzt die Bearbeitungszeit und erspart Ihnen organisatorische Zwischenschritte.
Unparteilichkeit des Notars
Wird ein Unternehmen von mehreren Gesellschaftern gegründet, sorgt das Notariat in Wien für den nötigen Ausgleich. Als Notar unterliegen wir einer gesetzlichen Verpflichtung zur Unparteilichkeit gegenüber allen Beteiligten. Verträge werden dadurch ausgewogen und transparent gestaltet, sodass die Interessen jedes einzelnen Gründers fair berücksichtigt und abgesichert sind.
Digitale Direktanbindung an die Register
Wir verfügen als Notariat über gesicherte Schnittstellen zu den staatlichen Datenbanken. Firmenbuch und Grundbuch können unmittelbar abgefragt werden, die Einreichung der Urkunden erfolgt auf direktem elektronischem Weg an das zuständige Gericht. Über das Elektronische Notariat sind zudem Beglaubigungen rechtssicher per Videokonferenz möglich; unter den Voraussetzungen des § 9a GmbHG lässt sich auch die Gründung einer Einpersonen-GmbH vollständig digital abwickeln.
Kostentransparenz
Für die rechtliche Begleitung und Absicherung Ihres Vorhabens legen wir großen Wert auf Transparenz und Planungssicherheit. Daher vereinbaren wir das Honorar für die notarielle Tätigkeit unter Berücksichtigung des Notariatstarifgesetzes direkt zu Beginn unserer Zusammenarbeit. Auf dieser Basis erhalten Sie einen festen Pauschalpreis, der die gesamte vertraglich vereinbarte Leistung vollständig abdeckt. Für Gründer und Unternehmer bedeutet das von Beginn an eine klare Grundlage für die Gebühren von Urkunden und Beglaubigungen – und damit Planungssicherheit bei den Gründungskosten. Bei der Treuhandabwicklung passt es auch gut dazu dass man das Stammkapital auf ein Konto der Notartreuhandbank einzahlen kann, damit die Gründung schneller geht. Nach Eintragung der Gesellschaft überweise ich dann über Aufforderung der Geschäftsführung das Stammkapital auf ein Gesellschaftskonto.
Treuhandabwicklung und Einreichung
Wo eine treuhändige Abwicklung sinnvoll ist – etwa bei der Übertragung von Geschäftsanteilen oder bei Zahlungen Zug um Zug – führen wir diese über ein notarielles Anderkonto. Bei der Gründung achten wir darauf, dass die Bareinlagen ordnungsgemäß eingezahlt und durch die erforderliche Bankbestätigung nachgewiesen werden. Es besteht auch die Möglichkeit das Stammkapital auf ein Konto der Notartreuhandbank einzuzahlen, damit Eintragung der neu gegründeten Gesellschaft ins Firmenbuch schneller geht. Nach Eintragung der Gesellschaft überweise ich dann über Aufforderung der Geschäftsführung das Stammkapital auf ein Gesellschaftskonto. Sämtliche Gründungsdokumente übermitteln wir elektronisch an das zuständige Firmenbuchgericht.
Das sagen unsere Klienten auf Google
„Ich wurde vom ersten Informationsgespräch über die Abwicklung bis hin zum Abschluss zuvorkommend, kompetent und auf Augenhöhe beraten und begleitet. […] Hervorheben möchte ich auch die stets raschen Reaktionszeiten.“
„Sehr kompetenter Notar. Mein Eindruck war, dass sich Mag. Stockinger auch wirklich sehr gut mit dem Vertragswesen auf allen Gebieten auskennt (Gesellschaftsvertrag, Firmenbuch, GmbH etc.) – die gesamte Firmengründung wurde schnell und preisgünstig zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.“
„Herrn Mag. Harald Stockinger und seinem gesamten Team kann ich nur ein großes Lob aussprechen. Der gesamte Ablauf war transparent, kompetent und unkompliziert. […] Im Nachgang betrachtet kann ich den Notar nur wärmstens empfehlen.“
Unsere Leistungen bei Gründung & Änderungen im Detail
- Beratung und Wahl der Rechtsform
Wir beraten Sie bereits vor der Gründung zur passenden Rechtsform – abgewogen nach Haftung, Steuerbelastung und Kapitalbedarf. Auf Wunsch gestalten wir maßgeschneiderte Satzungen mit Sonderregelungen, etwa Aufgriffs- und Vorkaufsrechten oder besonderen Mehrheitserfordernissen bei Beschlüssen.
- Vertragserrichtung und Beglaubigung
Wir errichten und beurkunden den Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Errichtungserklärung. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH, FlexCo oder AG ist dieser Notariatsakt gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Anschließend formulieren wir die Firmenbuchanmeldung und beglaubigen die Unterschriften der Geschäftsführer und Gesellschafter.
- Treuhandabwicklung und Einreichung
Wo eine treuhändige Abwicklung sinnvoll ist – etwa bei der Übertragung von Geschäftsanteilen oder bei Zahlungen Zug um Zug – führen wir diese über ein notarielles Anderkonto. Bei der Gründung achten wir darauf, dass die Bareinlagen ordnungsgemäß eingezahlt und durch die erforderliche Bankbestätigung nachgewiesen werden. Sämtliche Gründungsdokumente übermitteln wir elektronisch an das zuständige Firmenbuchgericht.
- Firmenwortlaut und Vertretungsbefugnisse
Bevor ein Name eingetragen wird, prüfen wir den gewünschten Firmenwortlaut auf Zulässigkeit und Unterscheidungskraft. So vermeiden wir Namenskonflikte oder eine Abweisung durch das Gericht. Wir dokumentieren die Vertretungsbefugnisse, also wer das Unternehmen nach außen vertreten darf, und veranlassen für den Einsatz von Urkunden im Ausland die erforderlichen Überbeglaubigungen und Apostillen.
- Elektronischer Rechtsverkehr und Firmenbuchauszüge
Gerichtliche Rückfragen und Verbesserungsaufträge sehen wir unmittelbar über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) ein und reichen fehlende Unterlagen umgehend nach, um Verzögerungen bei der Eintragung zu vermeiden. Bei Bedarf stellen wir tagesaktuelle, beglaubigte Firmenbuchauszüge aus, die als Nachweis gegenüber Banken, Behörden und Vertragspartnern dienen.
- Beendigung und Löschung
Wird ein Unternehmen beendet, formulieren wir den Antrag auf Löschung – etwa nach Liquidation, Betriebsschließung oder Verschmelzung – und wickeln den Vorgang rechtssicher ab, damit die laufenden Pflichten des Inhabers sauber enden.
FAQ Firmenbuch
Was ist das Firmenbuch überhaupt?
Das Firmenbuch ist ein österreichweites öffentliches Verzeichnis, das von allen Landesgerichten dezentral geführt wird. Die örtliche Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts richtet sich dabei nach dem Sitz des Unternehmens. Grundbuch und Firmenbuch werden in Form von elektronischen Datenbanken geführt, um die vertraulichen Daten sicher zu verwalten. Elektronischer Urkunden- und Rechtsverkehr (Kommunikation mit dem Gericht) mit Firmenbuch & Grundbuch ist damit selbstverständlich, auch im Falle der Grundbucheintragung.
Muss jede Eintragung ins Firmenbuch vom Notar beglaubigt werden?
Ja, für fast alle Anträge ist eine notarielle Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne die Bestätigung Ihrer Identität durch den Notar weist das Gericht den Antrag ab. Für bestimmte Online-Anträge gelten allerdings Ausnahmen.
Kann ich den Firmenbucheintrag auch ohne Kanzleibesuch erledigen?
Ja, wir bereiten alle Dokumente für Sie vor. Die notwendige Beglaubigung Ihrer Unterschrift führen wir anschließend bequem per gesichertem Videocall durch. Sie müssen dafür nicht persönlich zu uns in die Kanzlei nach Wien kommen.
Wie lange dauert die Eintragung ins Firmenbuch?
Nach der elektronischen Übermittlung durch uns benötigt das Firmenbuchgericht meist zwischen wenigen Tagen und zwei Wochen für die Durchführung.
Wieviel kostet eine Eintragung oder Änderung im Firmenbuch?
Die Kosten bestehen aus den fixen Gerichtsgebühren und dem Notarhonorar. Da diese vom Aufwand abhängen, erstellen wir Ihnen gerne vorab einen Kostenvoranschlag.
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung zum Firmenbuch benötigt?
Für Gründungen brauchen wir einen Ausweis, den Gesellschaftsvertrag und den Bankbeleg der Einlage. Weiters muss beim Termin eine Musterzeichnung (Unterschrift) aller Geschäftsführer und Prokuristen erstellt werden. Für Änderungen reicht oft der Beschluss, den wir für Sie aufsetzen.
Sie benötigen Beratung oder einen Termin? Nehmen Sie hier Kontakt auf.
